Hinweise auf Schleusen:

  • Schleuse Bobzin: kleine Boote nicht in der Mitte festmachen, nur von vorne oder hinten
  • Schleuse Dömitz: von der Elbe kommend, Müritz-Elde-Wasserstraße unter der Brücke durch und auf Ampelsignal „Grün“ warten

 

Im gesamten Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte kommt es im Seebereich und in ufernahen Zonen jeweils ausserhalb des ausgetonnten Fahrwassers entgegen der Kartenangaben zu Mindertiefen, unter anderem durch Stein- und Geröllhindernisse, die nicht gekennzeichnet sind.
Auf der gesamten Müritz-Elde-Wasserstrasse mit einer Wasserspiegelbreite von weniger als 40 m besteht ein absolutes Liegeverbot!
Geschwindigkeit auf Elde und Störkanal max. 6 km/h; garantierte Tauchtiefe bei Mittelwasser 1,20 m.

Hinweise zur Nutzung der automatischen Schleusen:

Das Schleusen ohne Hilfe von oben dauert nur etwas länger als anderswo und ist eine Frage der Rücksicht nahme und Abstimmung mit den anderen Booten, die gleich zeitig in die Schleuse wollen.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Bitte nur bei grün in die Schleuse einfahren, die Hinweise auf den Leuchttafeln sind unbedingt einzuhalten, langsam in die Schleuse ein- und auslaufen; das Boot während der Schleusung nicht verlassen, nur im Notfall die Sprechsäule nutzen
  • Die rote Stange ist ebenfalls nur im Notfall zu bedienen. Fernüberwachungszentrale Parchim: Tel. 03871 / 45 17 59 Tanken: Dömitz, Eldena, Neu Göhren und Garwitz

Wasserschutzpolizei Dömitz: Tel. 038758/ 221 64 (*)
Wasserschutzpolizei Schwerin: Tel. 0385/ 555 76-0(*)
Wasserschutzpolizei  Plau a. See: Tel. 038735/ 138 79-0 (*)
Wasserschutzpolizei    Waren (Müritz): Tel. 03991/ 74 73-0 (*)
WSA Lauenburg ABZ Parchim: Tel. 03871 / 451 03-0 (*)
WSA Lauenburg ABZ Grabow: Tel. 038756 / 500 30 (*)
WSA Lauenburg: Tel. 04153 / 558 - 0

* (zeitweilig besetzt)

Anleger Neustadt-Glewe

Revierinformationen

Geschwindigkeitsbegrenzung: 25 km/h auf dem Schweriner See, im Uferbereich 8 km/h, im Stangengraben, Werderkanal, Langen Graben und auf dem Störkanal 6 km/h.
Die Bezeichnung des rechten und linken Ufers erfolgt auf dem Schweriner See in Fließrichtung der Stör, also entgegengesetzt der Kilometrierung.
Die Gefahrenpunkte „Großer Stein“, „Krummer Berg“ und „Rakow“ sind mit schwarz-gelben Kardinalszeichen gekennzeichnet, die nach Himmelsrichtungen ausgelegt sind und die jeweilige Passierseite angeben. Dabei sind „Großer Stein“ und „Rakow“ als viereckiger Gefahrenbereich ausgetonnt und in jedem Fall weiträumig zu umschiffen.
Badebereiche auf den Schweriner Gewässern, wie zum Beispiel Zippendorf, Kalkwerder, Retgendorf sind durch gelbe Tonnen abgegrenzt. Diese gesperrten Bereiche dürfen von keinem Schwimmkörper, auch nicht von Surfern oder Paddlern befahren werden. Die Klappbrücke in Plate (Durchfahrtshöhe bei geschlossener Brücke 2,1 m) öffnet für Sportboote in der Saison von 10 - 19 Uhr alle 1,5 Stunden.
Die Klappbrücke in Banzkow öffnet bei Bedarf.

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