Liebe Freizeitangler,

der Angelsport erfreut sich zunehmend wachsender Beliebtheit, da bei dieser Freizeitbeschäftigung die Erholung an frischer Luft unsere Akkus wieder auflädt.
Selbstverständlich wird der Angler in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und dem Umwelt- und Naturschutz handeln. Da die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, geben wir Ihnen einige Hinweise auf einen Blick. Wir hoffen, Ihnen damit eine Übersicht zu geben, die auch für spezielle Fragen mit den entsprechenden Links eine Hilfe sein wird.

Ein kräftiges „Petri Heil“
Ihr TMS Team

Vier gesetzliche Regelungen für das Angeln in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt

Grundvoraussetzung für das Angeln in den 4 Bundesländern ist das Vorhandensein eines gültigen Fischereischeines.
Eine Ausnahme bilden hier der zeitlich befristete Urlauberfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern und der Friedfischschein in Brandenburg, die es zurzeit in Berlin und Sachsen-Anhalt nicht gibt.

Der sogenannte Urlauberfischereischein kann in Mecklenburg- Vorpommern beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF, www.lallf.de) in Rostock, in den Ordnungsämtern und einigen Tourismusinformationen erworben werden. Dieser Schein hat eine Gültigkeit von 28 Tagen und kostet 20,– €. Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit. Zusätzlich muss bei den Binnengewässern noch eine jeweilige Angelkarte erworben werden.

In Brandenburg besteht die Möglichkeit auch ohne Fischereischein Friedfische zu angeln. Die Fischereiabgabemarke kostet für Kinder und Jugendliche von 8-18 Jahren 2,50 € / Jahr, für Erwachsene 12,– € / Jahr. Diese sind bei den Unteren Fischereibehörden erhältlich und können oft auch bei Tourist-Informationen und Angelgeschäften erworben werden. Die Angelkarte für das betreffende Gewässer muss zusätzlich gekauft werden.

Jeder Angler sollte sich vorher über Fangbegrenzungen, Einsatz der Angelmethode (zum Beispiel Spinn- und Schleppangeln) informieren, da auch hier von Gewässer zu Gewässer unterschielliche Bestimmungen gültig sind.

Die Landesanglerverbände stehen für Fragen gern zur Verfügung:

Landesanglerverband Mecklenburg- Vorpommern e.V.
Siedlung 18 a, 19065 Görslow
Tel. 3860 / 560 30, www.lav-mv.de

Landesanglerverband BRANDENBURG e.V.
Fritz-Zubeil-Straße 72 bis 78, 14482 Potsdam
Tel. 0331 / 743 01 10, www.landesanglerverband-bdg.de

Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V.
Mansfelder Straße 33, 06108 Halle/Saale
Tel. 0345 / 805 80 05, www.lav-sachsen-anhalt.de

DAV Deutscher Anglerverband Landesverband Berlin e.V.
Hausburgstraße 13, 10249 Berlin
Tel. 030 / 427 17 28, www.landesanglerverband-berlin.de

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